MAV - Mitarbeitervertretung
In unserer Kirchengemeinde sind derzeit 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis. Die MAV unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihren Anliegen.
Als Mitarbeitervertreter der Kirchengemeinde St. Franziskus wurden bei der letzten Wahl gewählt:
Vorsitzende: Weis, Sandra Kath. Kindergarten St. Paulus Talheim
Per Mail können Sie die Mitarbeitervertretung erreichen unter der Mailadresse mav@se-neckar-schozach.de
§ 26 – Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
(1) Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
(2) Der Mitarbeitervertretung sind auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Personalakten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eingesehen werden.
(3) Die Mitarbeitervertretung hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen, anzuregen,
2. Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigung hinzuwirken,
3. darauf hinzuwirken, dass die zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Regelungen und Anordnungen durchgeführt werden,
4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer
schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern,
5. die Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Einrichtung und das Verständnis zwischen ihnen und den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern,
6. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter anzuregen,
7. mit den Sprecherinnen oder Sprechern der Jugendlichen und der Auszubildenden zur Förderung der Belange der jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
Auszubildenden zusammenzuarbeiten,
8. sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung einzusetzen,
9. auf gleichberechtigende und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken,
10. die Mitglieder der Mitarbeiterseite in den Kommissionen zur Behandlung von Beschwerden gegen Leistungsbeurteilungen und zur Kontrolle des Systems der Leistungsfeststellung und -bezahlung zu benennen, soweit dies in einer kirchlichen Arbeitsvertragsordnung vorgesehen ist.
(3a) Auf Verlangen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ist ein Mitglied der
Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen bei einem Gespräch mit dem Dienstgeber über:
1. personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten, die zur Gefährdung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses führen können oder
2. den Abschluss eines Änderungs- oder Aufhebungsvertrages.
(4) Die Mitarbeitervertretung wirkt an der Wahl zu einer nach Art. 7 GrO zu bildenden Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts mit, soweit eine Ordnung dies vorsieht.
Damit Sie wissen, an wen Sie sich gern bei Bedarf wenden können, hier nun unsere Kontaktdaten.
Vorsitzende: Sandra Weis
Kath. Kindergarten St. Paulus
74388 Talheim
dienstl. 07133-6462
mav@se-neckar-schozach.de
Wir würden uns freuen, wenn Sie von Ihrem Recht wie bisher Gebrauch machen und sich bei Fragen und Problemen vertrauensvoll an uns wenden.
Herzliche Grüße das MAV Team